Auf Geheiß der Gestapo von der Marinejustiz ermordet

Der Harburger Seemann Heinrich Ahrens

Text: Christian Gotthardt
Veröffentlicht: Januar 2017

(1) Heinrich Ahrens 1906 - 1943

Mosaikstücke dieses Lebens fügten sich erst im Herbst 2016 wieder zusammen: Im Abgleich ganz unterschiedlicher Quellen wurde plötzlich das Schicksal Heinrich Ahrens’ sichtbar, der am 8.9.1906 in Harburg zur Welt kam, die Volksschule Maretstraße besuchte, ab 1929 in der Harburger KPD wirkte, als ziviler Seemann auf einem Handelsschiff fuhr, das 1940 von der deutschen Kriegsmarine requiriert und als Blockadebrecher eingesetzt wurde, und der im Juli 1943 von einem Militärgericht der Wehrmachts-Dienststelle Admiral West Bordeaux wegen Hochverrats und Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.

Was wissen wir über ihn? Die Adressbücher geben erste Aufschlüsse über seine Kindheit und Jugend. Er verlor seinen Vater Heinrich Ahrens, Arbeiter, im Jahr 1913. Die Mutter Elisabeth brachte ihn und seine um sechs Jahre ältere Schwester Frieda zunächst allein durch, indem sie arbeiten ging. Irgendwann zwischen 1915 und 1922 verheiratete sie sich neu, mit dem Tallymann Hermann Schiemann. Frieda war da wohl schon "in Stellung". Die Mutter zog mit ihrem Sohn aus dem Phoenixviertel, Feldstraße 32, heute Kalischerstraße 22, in die Wohnung Schiemanns in der Harburger Altstadt, Werderstraße 78.

Die zeitlich früheste Quelle, die detailliertere Angaben über Heinrich Ahrens enthält, stammt aus den Jahren 1932 bis 1935. Sie geriet mir 2004, bei den Vorarbeiten zur Neuausgabe des Buchs „die anderen“[1], im Staatsarchiv Stade in die Hände. Es handelte sich um eine Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft am Landgericht Stade im Fall einer im Sommer 1932 durch Brandstiftung zerstörten Heimfelder Gartenlaube. Diese gehörte dem Kaufmann und SA-Mann Heinrich Meyer.[2]

 

(2) Die Berichterstattung der rechten Boulevardpresse

 

 

Der Brandfall Gartenlaube

Die Laube, in einer Kolonie an der nach Süden verlängerten Bansenstraße gelegen, war erst im Frühjahr 1932 errichtet worden. Sie diente der zeitweiligen Unterbringung arbeits- und wohnungsloser SA-Leute. Auch soll eine Schlägerei mit Anwohnern hier ihren Ausgang genommen haben. Die SPD und die in Heimfeld stark vertretene KPD sprachen von einer „SA-Kaserne“, mit der die Nachbarschaft provoziert werden solle. Die SA zeigte gleich nach dem Brand auf die Kommunisten als Urheber des Anschlags, die Presse griff das auf.

(3) Links die Laube am Tag danach. Rechts derselbe Ort im Herbst 2016. Historischer Zufall: Der freie Blick war möglich, weil der in den 1930 ern auf dieser Fläche errichtete Wohnblock um den Thörlweg herum (Arbeiterwohnungen des Rüstungsbetriebs MENIBUM Metallwerke Niedersachsen Brinckman und Mergell) gerade abgerissen war

 

Die Polizei konnte nichts dergleichen ermitteln. Sie verhörte alle greifbaren Zeugen und in der Brandnacht anwesende Bewohner der Laubenkolonie, bezog auch nächtliche Passanten der umliegenden Straßen ein. In ihrer Verlegenheit verhörte sie sogar den Sohn des bekannten Harburger Sozialdemokraten Carl Gehrmann, nur weil der im Streit mit seinem Vater dessen Laube an der Bremer Straße angesteckt hatte. All dies führte nicht weiter. Die Akte wurde im September 1932 zugeklappt und blieb liegen.

Im Frühjahr 1935 wurde sie wieder aufgeklappt. Inzwischen waren die Nazis an der Macht. Hunderte Harburger Kommunisten und Sozialdemokraten kamen zeitweilig in Schutzhaft oder verbüßten langjährige Gefängnis- und Zuchthausstrafen. Die sozialen Netzwerke des Widerstands waren mit Polizeispitzeln durchsetzt. Einer dieser Spitzel hatte nun Neues über den Laubenbrand berichtet.

Seine Urheber sollen damals enttäuschte, ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder der KPD und des sozialdemokratischen Reichsbanners gewesen sein, die für schärferen Kampf gegen die Nazis eintraten und in Heimfeld als „Fliegende Staffel“ oder „Revolvergruppe“ bekannt waren. Der Spitzel hatte einige Namen von Mitgliedern genannt, darunter Heinrich Ahrens. Ahrens bewegte sich seit Mitte 1929 im Umfeld der KPD und war seit 1931 in Harburg als kommunistischer Aktivist bekannt. Im Herbst 1931 musste er wegen unerlaubten Waffenbesitzes für 3 Monate ins Gefängnis, ein Vorfall, der ihm in der Stadt den Spitznamen „Revolver-Ahrens“ eintrug.[3]

 

(4) Ahrens im sozialdemokratischen Volksblatt v. 6.10.1931

 

Anfang 1933 ging er in den Untergrund oder fuhr kurzentschlossen wieder zur See, um der Schutzhaft der Nazis zu entgehen. Am 1.10.1933 tauchte er in Antwerpen auf. Die belgische Polizei nahm ihn im dortigen Seemannshaus am 13.10. als illegalen Einwanderer in Haft. Am 20.10. schob sie ihn wegen seiner „politischen Motive“ über die französische Grenze ab. Ob die Polizei diese Grenze wählte, weil Ahrens aus Frankreich eingereist war oder weil er darum gebeten hatte, ist unklar. Sein eigentliches Ziel war aber wohl Antwerpen gewesen, denn er versuchte sofort nach der Abschiebung wieder nach Belgien zurückzukehren. Die belgische Polizei musste ihn am selben Tag ein zweites Mal abschieben.[4]

Nun fehlen uns anderthalb Jahre in seinem Leben. Am 7.3.1935 reiste er ohne Papiere von Dänemark aus in Deutschland ein. Er wurde in Lübeck kurz festgenommen und der Harburger Polizei avisiert.

Die arbeitete gerade die Namensliste des Spitzels ab. Die vorgeblichen Beteiligten der „Fliegenden Staffel“ wurden festgenommen und verhört oder an ihren Wohn-/ Haftorten von der örtlichen Polizei vernommen, insgesamt 11 Personen. Ahrens wohnte damals, wie schon vor 1933, in der Werderstraße 78 bei seiner Mutter Elisabeth Schiemann, verwitwete Ahrens, geb. Griegel, und seinem Stiefvater Hermann Schiemann. Dort suchte ihn die Polizei auf und erteilte ihm die Auflage, sich pro Woche zwei Mal bei ihr zu melden. Am 30.4. wurde er zum Zwecke des Verhörs festgenommen. Seine Aussage lautete wie folgt:

(5) Verhörprotokoll der Gestapo Harburg

 

Ähnlich dürftig waren die Einlassungen der anderen Befragten. Ein Tatbild der Brandstiftung ergab sich in der Summe nicht. Die „Fliegende Staffel“ war Geschichte, ihre Fortexistenz nach dem Januar 1933 nicht nachweisbar und auch unwahrscheinlich. Ein Prozess konnte hierauf nur mühsam aufgebaut werden. Der Entwurf einer Anklageschrift vom 1.7.1935 konzentrierte sich auf am Ende auf sieben Personen. Ahrens war nicht darunter. Er war gleich nach seiner Vernehmung freigelassen worden. Es scheint, als habe in dieser Sache gar kein Prozess stattgefunden.

Ahrens blieb anschließend zunächst in Harburg. Er arbeitete 1935 und 1936 als Hilfstankwart bei der Shelltankstelle Paasch am Ortseingang der Bremer Chaussee in Appelbüttel. Um diese Zeit lernte er die Hamburgerin Elisabeth Schenke kennen, die beiden  zogen 1938 in Altona zusammen und  heirateten im Februar 1939. Das Paar lebte zunächst von Gelegenheitsarbeiten im Hafen und in den Fischbetrieben. Im November 1939 fand Ahrens feste Arbeit beim Bau und Erstbetrieb der Munitionsfabrik Polte in Duderstadt, das Paar zog nach dort um. Ob Ahrens hierfür dienstverpflichtet worden war oder sich die Arbeit selbst gesucht hatte, wissen wir nicht. Für letzteres spricht, dass Elisabeth Schenke in Nesselröden nahe bei Duderstadt zur Welt gekommen war. Im März 1939 wurde ein Mädchen und im Januar 1941 ein Junge geboren.

Ahrens, 1939 bei Kriegsbeginn 33 Jahre alt, war nicht eingezogen worden. Vermutlich galt er aufgrund seiner KPD-Geschichte und seiner politischen Gefängnisstrafen als „wehrunwürdig“. Allerdings zwang ihn im Juli 1941 eine Aufforderung der Arbeitsverwaltung, im Betrieb Polte Urlaub einzureichen und zeitweilig auf dem Versorgungs- und Reparaturschiff „Südmeer“ anzuheuern, einem umgebauten Walfänger, den die Kriegsmarine nun in Kiel stationiert hatte. Dieses Kommando beendete er vorzeitig wegen einer schweren Mittelohrinfektion. Anfang Februar 1942 wurde er erneut verpflichtet, diesmal auf dem Frachtschiff Tannenfels.[5]

 

Blockadebrecher Tannenfels 

Eine weitere Akte berichtet uns, was dann geschah. Es handelt sich um einen internen Vorgang beim Leitenden Oberstaatsanwalt am Landgericht Hamburg aus dem Jahre 1966.[6] Die Akte wurde angelegt, als dort im Februar ein Brief des Duderstädters Joseph Dunkel einging. Dunkel hatte in Zeitungen von einem Hamburger Prozess gegen hohe Seeoffiziere gelesen, die angeklagt waren, an Bord inhaftierte Gefangene umgebracht zu haben (Prozess Admiral a.D. Wenneker u. Kapitän Allwörden).[7] Er machte in diesem Brief auf einen Fall Ahrens aufmerksam, der mit diesen Taten in direkter Verbindung stehe.

Der Hintergrund: Das 1938 in Dienst gestellte Handelsschiff Tannenfels fuhr für die Bremer „Deutsche Dampfschiffahrtsgesellschaft Hansa“ auf Liniendienst in den Persischen Golf und nach Burma (heute Myanmar). Bei Kriegsbeginn im September 1939 lief das Schiff in einen Hafen der mit Deutschland verbündeten italienischen Kolonie Somaliland ein. Hier wurde die Tannenfels Anfang 1940 von der Deutschen Kriegsmarine requiriert und als Versorgungsschiff für Etappenhäfen deutscher U-Boote eingesetzt. 1941 gelang die Flucht vor den in Afrika vorrückenden Engländern und der Durchbruch durch die alliierte Blockade ins deutsch besetzte Bordeaux. Hier wurde das Schiff militärisch mit Panzerplatten und Waffen aufgerüstet. Es sollte ab 1942 als „Blockadebrecher“ zwischen Frankreich und dem verbündeten Japan eingesetzt werden. Ahrens wurde Ende 1941 von Duderstadt nach Hamburg gerufen und erhielt hier seine Marschorder.

(

(6) Der Frachter Tannenfels 1938

 

Im Frühjahr 1942 machte die Tannenfels eine Fahrt um das Kap der Guten Hoffnung nach Yokohama. Sie hatte Chemikalien und Werkzeugmaschinen für Japan und Versorgungsgüter für die Etappenhäfen deutscher U-Boote an Bord. In Japan lud das Schiff Versorgungsgrundstoffe wie Öle und Fette sowie rüstungsrelevante Rohstoffe für die Industrie in Deutschland und in den besetzten Ländern Europas, vor allem Gummi und Metalle.

Im Sommer erhielt Ahrens in Japan drei Wochen Urlaub in einem deutschen Soldatenheim. Er erfuhr kurz vor seiner neuerlichen Einschiffung durch einen Brief, dass seine Frau ihr drittes Kind, ein Mädchen, entbunden hatte.[8]

Ebenfalls kurz vor der Abfahrt teilten der deutsche Marine-Attachee in Tokyo Wenneker und der Gestapo-Führer Meisinger (beide in der deutschen Botschaft in Tokyo tätig) dem 1. Offizier der Tannenfels Jahn mit, dass Ahrens im Urlaub defaitistische Aussagen getätigt habe und außerdem im Verdacht stehe, mit den Russen zu konspirieren, was ihm aber nicht zu beweisen sei. Dessen ungeachtet dürfe Ahrens auf keinen Fall lebend in die Hände der Alliierten fallen.

Auf der Rückfahrt von Japan zur französischen Atlantikküste im Spätsommer/Herbst 1942 fuhr die Tannenfels hinter dem Kap der guten Hoffnung eine Schleife in das südatlantische Fahrtgebiet vor Brasilien, um dort deutsche Schiffe zu versorgen. Dabei kam es am 27.9.1942 zu einem Gefecht mit einem amerikanischen Liberty-Dampfer. Dieser wurde dabei versenkt, ein kleineres Schiff des deutschen Geleitschutzes ebenfalls.[9] Die Tannenfels nahm die 350 deutschen Marinesoldaten an Bord, die amerikanischen Seeleute ließ die Schiffsführung ertrinken. Bei dieser Gelegenheit soll Ahrens Zweifel am deutschen Endsieg geäußert und dazu aufgefordert haben, die Schiffsführung einzusperren und das Schiff in einen neutralen Hafen zu bringen. Er wurde noch an Bord festgesetzt und im November 1942 in Frankreich der deutschen Marinegerichtsbarkeit übergeben. Aus der Haft heraus informierte er seine Frau in seinem ersten, von der Zensur kontrollierten Feldpostbrief (vom 22.11.) noch nicht von seinem Schicksal. Erst am 16.12. gab er die böse Nachricht preis, ohne sie aber näher erläutern zu können. 

(7) Das Schiff am 21. September 1942, vom Hilfskreuzer Michel aus gesehen 

 

Seine Frau begann nun, unter den Mitmatrosen herumzufragen. Am 2.2.1943 antwortete ihr ein Georg Wiechmann aus Rodenkirchen, Ahrens habe „sich während der ganzen Reise kommunistisch betätigt, und wird dafür nun bestraft werden, auch hat er sich sonst noch etwas zu schulden kommen lassen, doch darüber weiss ich keinen Bescheid.“

Das Marinegericht in Bordeaux verurteilte Heinrich Ahrens wegen Aufrufs zu „hochverräterischen Handlungen und fortgesetzter Wehrkraftzersetzung“ am 20.5.1943 zum Tode und ließ ihn am 9.7.1943 in Bordeaux erschießen.[10]

Der Briefschreiber Dunkel aus Duderstadt, der 1966 als wachsamer Staatsbürger der Justiz diesen bedeutsamen Hinweis gab, war als verfolgter Sozialdemokrat 1945 in Duderstadt von den Briten als Stadtrat eingesetzt worden und stand der örtlichen Verfolgtenorganisation vor. Er hatte Elisabeth Ahrens bei der Rehabilitierung ihres Mannes (sie erfolgte durch Verordnung des zentralen Justizamtes der britischen Zone vom 3.6.1947) und bei Entschädigungsanträgen geholfen und kannte daher den Fall. Er schrieb der Hamburger Justiz damals auch, er selbst und Elisabeth Ahrens stünden jederzeit weiteren Ermittlungen zur Verfügung.

Dem Brief Dunkels lagen einige Dokumente in Abschrift bei, u.a. vom handschriftlichen Abschiedsbrief Heinrich Ahrens’ an seine Frau, von einer Liste seines damaligen Besitzes, von dem die Ehefrau im übrigen nie etwas gesehen hat, und von der offiziellen Todesnachricht der Wehrmacht. Hier zunächst der Text des Abschiedsbriefs:

Liebe Frau u. Kinder!

Heute morgen ist mir eröffnet worden, dass das Urteil vollstreckt werden soll.

Ich verstehe nicht, wie es dazu kommen konnte, dass ich nun erschossen werden soll.

Ich muss diesen Weg mutig gehen, sei auch Du mutig und verlasse [dich] auf die Gerechtigkeit und W a h r h e i t, die an den Tag kommen werden.

Deine Post habe ich erhalten, meine Letzte bekommst Du.

Gerne hätte ich die Kinder nochmal gesehen. Möchten die Kleinen auf ihrem Lebenswege viel Sonne haben und das Glück ihnen richtig helfen.

Es grüsst und küsst Dich tausendmal

Dein Mann

 

Briefumschlag: Feldpost, Stempel 10.7.1943

Frau Elisabeth Ahrens, Duderstadt/ Südharz

 

Die Liste des persönlichen Besitzes Juli 1943:

50 Stück Seife
2 Dosen Japan-Tee a 500 gr
3 Paar neue Schuhe
14 Paar Socken neu
13 Pakete Cigaretten a 20 St.
2 Pakete Cigaretten zus. 51 St.
7 Pakete Tabak
1 Pfund heilen Pfeffer
Karton Kinderspielzeug
2 Damen-Morgenröcke Japan
Stoff – Tuch
Japan-Seide, Naturseide für Mantel
Kinderschlafanzug Japan
Stoff
12 Paar Socken
17 Oberhemden neu

 

Todesnachricht

Abschrift

Gericht Dienststelle Feldp.Nr. 21.612 G J X 216/43

E.O., den 9. Juli 1943

 

Frau Lieschen Ahrens

Duderstadt

Haberstraße Nr. 17 II

nachrichtlich an Wehrbezirkskommando Göttingen.

Das gegen den Zivilmatrosen Heinrich Ahrens wegen Zersetzung der Wehrkraft vom Kriegsgericht gefällt auf Todesstrafe lautende Urteil ist nach Bestätigung durch den zuständigen Gerichtsherrn am 9. Juli 1943 vollstreckt worden.

Die Bestattung erfolgt auf dem Friedhof von Bordeaux.

Todesanzeigen oder Nachrufe in Zeitungen, Zeitschriften und dergleichen sind verboten.

Beglaubigt: I.A.
Unterschrift 
Marinejustizinspektor
gez. Dr. Kuhn
Marinekriegsgerichtsrat

Für die Richtigkeit der Abschrift
Duderstadt, den 5. November 1948
Der Stadtdirektor
I.A. gez. Dunkel

Siegel
Wohlfahrtsamt der Stadt Duderstadt

 

Die Hamburger Staatsanwaltschaft griff den Fall nur sehr unwillig auf. Die Schwurgerichtsverhandlung Wenneker/ Allwörden befand sich in den Februartagen des Jahres 1966 auf der Schlussgeraden, die hohen Strafanträge der Staatsanwaltschaft fanden bei Gericht keine Resonanz, eine Einstellung des Verfahrens drohte, eine komplizierte Revision vor dem Bundesgerichtshof war absehbar.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Scholz ließ ein wenig nach Prozessakten betr. Ahrens suchen, gab dies aber bald auf. Eine Suche nach dem in der Todesnachricht namentlich bezeichneten Marinegerichtsrat Dr. Kuhn fand erst gar nicht statt.[11] Scholz schickte einen Mitarbeiter durchs Haus, die Beweis- und Stimmungslage im Wenneker/ Allwörden-Prozess zu sondieren und ließ ihn dann eine rechtliche Beurteilung entwerfen:

(8) Die Sicht der Hamburger Staatsanwaltschaft 

 

Die Akte enthält am Schluss den Vermerk, ein entsprechendes Erläuterungsschreiben sei an Josef Dunkel gesendet worden. Dann wurde der Vorgang im Spätsommer 1966 geschlossen.

 

Soweit der Rahmen des Faktischen und die wichtigsten Originaltexte aus den Quellen. Es bleibt nun noch die Aufgabe der Analyse und Einordnung. Sie ist in diesem Fall nicht gerade einfach. 

Politisch-biographische Aspekte:

War Ahrens schwarzer Rebell oder roter Revolutionär? Oder wann war er was?

Das Schlüsseldokument für die Lösung dieser Frage ist die Aussage von Heinrich Ahrens zu seiner politischen Biographie und zur Revolvergruppe im Jahr 1935. Wie ist sie zu deuten? Vor allem: War er wirklich ein Wanderer zwischen der Rechten und der Linken, als der er sich darstellte? Sah er er sich selber so?

Unsere Interpretation dieser Aussage folgt einem pragmatischen Pfad. Vor allem ist zu berücksichtigen, dass Ahrens hier als ein frisch Denunzierter vor der Gestapo aussagte und sich dabei tatsächlich in einer lebensgefährlichen Situation befand. Das wird ihm klar gewesen sein. Er wusste aber nicht, was die Gestapo schon wusste. Er musste vermutlich Bekanntes zugeben, um seine Glaubwürdigkeit herzustellen, Geschichten erfinden, die ihn entlasteten, aber nicht überprüfbar waren, entschieden verneinen, was vielleicht noch im Dunklen lag. Seine damalige Aussage kann wahr, teilwahr oder über weite Strecken erlogen sein.

Schauen wir die einzelnen Angaben genauer an:

Mitgliedschaft Pfadfinderbewegung und Wehrwolf: möglich, aber für die Gestapo nicht nachprüfbar. Vielleicht eine erfundene Geschichte als Entlastungsversuch.

Mitgliedschaft KPD und Rote Marine (das war die Sektion für Seeleute und Hafenarbeiter im kommunistischen "Rotfrontkämpferbund"): der Gestapo bekannt. Musste zugegeben werden.

Austritt KPD 1932 und Mitgliedschaft „Fliegende Staffel“: der Gestapo bekannt. Die Gestapo wusste auch, dass einige Teilnehmer der „Fliegenden Staffel“ von der KPD als verdeckte Beobachter entsandt worden waren.[12] Könnte ebenfalls ein Entlastungsversuch sein.

Keine Beteiligung am Laubenbrand: Dies war der zentrale Gegenstand seiner aktuellen Gefährdung. Wenn er nicht beteiligt gewesen war, oder wenn er wusste, dass ihm außer Denunziationen nichts nachgewiesen werden konnte, musste er auf jeden Fall abstreiten.

Insgesamt neigen wir zu der Auffassung, dass Ahrens 1931 ein überzeugter und versierter kommunistischer Kämpfer (geworden) war und dies auch in den unmittelbar folgenden Jahren blieb. Seine Aussage im Jahr 1935 war ein geschicktes Manöver, sich einer akut[ drohenden Verfolgung zu entziehen. Die denkbare Variante, er sei in dieser Sache deshalb davongekommen, weil er sich von der Gestapo als Spitzel benutzen ließ, schließen wir aus. Irgendwelche Verhaftungen oder Urteile, die mit der Laubensache zusammenhingen oder sonst auf Ahrens zurückzuführen wären, gab es nicht. Allerdings könnte seine Umsiedlung nach Altona und dann nach Duderstadt darauf schließen lassen, dass er einer solchen Bedrohung vorbeugen wollte.

 

Organisationspolitische Aspekte:

Individuelles oder kollektives Handeln? 

Diese Fragestellung schließt unmittelbar an die politisch-biographische Bewertung an. Wenn man – wie oben geschehen – eine über die Jahre 1928 bis 1935 ungebrochene kommunistische Haltung Ahrens’ unterstellt, ergibt sich als Nächstes die Frage, ob diese sich auch im seinem Handeln widerspiegelte bzw. ob in den Quellen Ansatzpunkte für solche Handlungen erkennbar sind. Und: Ob solche Handlungen nur bis 1935 denkbar sind oder auch bis 1942 andauerten und mit seiner Ermordung in Verbindung gebracht werden können. Aufgepasst: Hier folgen nun hypothetische Annahmen, die durch weitere Forschungen erst zu belegen wären – oder zu verwerfen. 

Im einzelnen:

Seine Teilnahme an der „Fliegenden Staffel“ könnte Beobachter-Tätigkeit im Auftrag der KPD gewesen sein, sein Parteiausschluss oder -austritt daher nur falsches Alibi. Oder er ist tatsächlich ausgetreten, wurde aber von KPD-Beobachtern zurückgewonnen und für andere Aufgaben rekrutiert.

Seine vermutliche Wiederaufnahme der Seefahrt als Flüchtling ab 1933 könnte Ahrens wieder enger in politische Aktionen eingeflochten haben.

Denkbar wäre zum einen eine Tätigkeit Ahrens’ in der kommunistischen Seeleute-/ Hafenarbeiter-Gewerkschaft International of Seamen and Harbour Workers (ISH), deren weltweites Hauptquartier in Hamburg ansässig war (inkl. Vorläuferorganisationen seit 1924). Ab 1935 war für diese Organisation von Moskau aus der von 1929 bis 1931 hauptamtliche Parteisekretär des KPD-Unterbezirks Harburg-Wilhelmsburg, Stanislaus Switalla, zuständig, den Ahrens mit Sicherheit persönlich kannte.

Möglich wäre auch: seine zusätzliche Einbindung in die konspirative sog. Wollweber-Organisation der KPD, die seit 1930 innerhalb der ISH Sabotage- und Spionagenetze zum Schutz der Sowjetunion einrichtete und bis 1933 ebenfalls von Hamburg, dann von Kopenhagen aus agierte. Versierter Seemann, der er war, hätte er hier einen wirksameren Beitrag zur Parteiarbeit geleistet als im Harburger Kiez als einfacher Parteisoldat. Etwas Ähnliches hatten wir schon im Fall des Heimfelders Willy Reinke vermutet, der im übrigen auch Teilnehmer der „Fliegenden Staffel“ war.[13]

Drittens schließlich: Eine "Abdrift" Ahrens' weg von der KPD hin zur Gruppe um den ISH-Funktionär Hermann Knüfken, der ab 1932 ebenfalls in Hamburg tätig war und 1934/ 1935 die Antwerpener ISH-Zelle in die syndikalistische „Internationale Transportarbeiter Föderation“ (ITF) führte.

Alle diese Szenarien könnten sich über 1935 hinaus erstreckt haben.[14]

Ahrens reiste nach seiner Abschiebung aus Belgien, wie die Gestapo in der Laubenakte nur beiläufig notierte und rätselhafterweise nicht weiter untersuchte, im April 1935 von Dänemark aus illegal nach Deutschland ein – wann und wie war er dorthin gekommen, von welchem Geld hatte er die anderthalb Jahre seit Belgien gelebt? Fuhr er wieder zur See? Der Gestapo gegenüber hatte er sich als arbeitslos erklärt.[15] Er könnte tatsächlich mit einer illegalen Funktion für die Seeleute-Bewegung der KPD und/ oder die Wollweber-Organisation oder die ITF betraut gewesen sein, oder zumindest deren Stützpunkte genutzt haben. Vielleicht war er zwischendurch auch einige Male unerkannt in Harburg. Im Krieg arbeiteten sowohl die KPD als auch die ITF intensiv mit den alliierten Geheimdiensten zusammen, sie berichteten über deutsche Schiffe und ihre Ladungen und verübten Sabotageanschläge. Dies könnte den 1942 geäußerten Verdacht der in Japan tätigen Gestapo über Ahrens’ Kontakte zur Sowjetunion erklären.[16] 

Es ist allerdings auch eine andere Entwicklungslinie vorstellbar: Dass nämlich Ahrens nach einer durchaus aktiven Zeit für die KPD ?/ ISH ?/ ITF ? dann um 1935/36 herum die politische Reißleine gezogen und sich bewusst vom Seeleute-Milieu ferngehalten hat. Seine Heirat und ein großer Familienwunsch mögen dazu beigetragen haben. Der Rückzug nach Duderstadt und die Aufnahme einer anerkannten und existenzsichernden Fabrikarbeit wären in diesem Sinne ideale Lösungen gewesen. Der Krieg und die Dienstverpflichtungen als Seemann machten sie zunichte.

Juristische Aspekte:

Recht oder Unrecht? Totschlag oder Mord?

Die im engeren Sinne juristischen Probleme des Falles Ahrens lassen sich vielleicht heute am ehesten lösen – was aber, mangels juristischer Kompetenz, an dieser Stelle nicht geleistet werden soll. Aus Historikersicht nur soviel: Der Umgang des Leitenden Oberstaatsanwalts Heinrich Scholz mit den Hinweisen Dunkels – er hatte den Fall zur Chefsache gemacht - war ausgesprochen merkwürdig. Aus jedem Vermerk in der Akte spricht ein starkes Bedürfnis, die Angelegenheit so schnell wie möglich loszuwerden.

Um dies dann tatsächlich sicherzustellen, tat Scholz zweierlei: Zum einen ließ er einen Mitarbeiter eine Argumentation entwickeln, mit der die strafrechtliche Brisanz der Dunkelschen Hinweise entschärft werden konnte. Diese mündete – wie im oben abgebildeten Vermerk deutlich erkennbar - in die These, der Prozess sei innerhalb der damals geltenden Rechtsordnung verlaufen und formal nicht zu beanstanden, die Todesstrafe sei damals die „Regelstrafe“ für die Ahrens vorgeworfenen Delikte gewesen, es läge also noch viel weniger als im Fall Wenneker/ Allwörden eine zu verfolgende Straftat vor. Damit unterlief er in krasser Weise die Auffassungen der zonalen Justizbehörde von 1947 und des Regierungspräsidenten im Bezirk Hildesheim 1954, die Ahrens eindeutig und ausschließlich als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung ansahen. Die heutige Rechtsprechung ist zu dieser Sicht zurückgekehrt: Seit 1991 gilt durch höchstrichterliche Entscheidung eines deutschen Bundesgerichts, bei Urteilen der Wehrmachtsgerichtsbarkeit müsse grundsätzlich zunächst angenommen werden, dass sie offensichtliches Unrecht sind.[17]

Zum anderen handelte Scholz durch Nichthandeln: Anfang 1966 lagen über die Hinweise Dunkels hinaus durch Zeugenaussagen im Prozess Wenneker/ Allwörden starke Verdachtsmomente vor, der Fall Ahrens könne in der Zusammenarbeit Gestapo – deutsche Botschaft – Schiffsführung absichtlich konstruiert worden sein, um Ahrens trotz fehlender Beweise als politischen Gegner beseitigen zu können. Dieser Eindruck entstand vor allem durch die oben wiedergegebenen Angaben des damaligen 1. Offiziers der Tannenfels Johann Jahn.[18]

Um diese Verdachtsmomente näher zu illustrieren, ist ein Seitenblick auf den Fall Wenneker erforderlich. Admiral Paul Werner Wenneker war seit 1940 „Marine-Attaché an der Deutschen Botschaft in Tokyo“ und damit gleichzeitig Vertreter der deutschen Kriegsmarine gegenüber der kaiserlichen japanischen Marine. Neben politischen und militärischen Aufgaben im engeren Sinne lag auch das gesamte technische, logistische und personelle Management der deutschen Versorgungsschiffe und Blockadebrecher in seiner Verantwortung. Dazu gehörte die Rückführung von Deutschen, die wegen krimineller oder politischer Handlungen in Japan in Wehrmachtshaft saßen.

Wenneker stand in Hamburg vor Gericht, weil er für die Ermordung zweier solcher Gefangener verantwortlich gemacht wurde. Auf einem Blockadebrecher war ein der Spionage verdächtigter Journalist, im Moment der Selbstversenkung, in seiner Zelle erschossen worden, auf einem anderen, in derselben Lage, ein wegen Unterschlagung einsitzender Seemann in verschlossener Zelle seinem Schicksal überlassen worden. In beiden Fällen hatte Wenneker, gedrängt von seinen Ansprechpartnern der Gestapo, die abgehenden Schiffsführungen ausdrücklich angewiesen, die Gefangenen keinesfalls in die Hände des Feindes fallen zu lassen. Und eben die gleiche Anweisung hatte der 1. Offizier der Tannenfels bezüglich Ahrens erhalten, und zwar viele Wochen vor dessen angeblicher Meuterei und darauf folgenden Festsetzung an Bord. Hatte die Schiffsführung der Tannenfels mit Hilfe williger Zeugen einen Haftgrund fingiert, um Ahrens im Falle neuerlicher Beschießungen durch alliierte Schiffe und drohender Selbstversenkung sicher töten zu können?

Im Prozess Wenneker, dem unzweifelhaft ungesetzliche Tötungen zugrunde lagen, stufte das Gericht diese als Totschlag ein, der im Gegensatz zum Mord verjährt war, und stellte das Verfahren ein. Die Argumentation der Hamburger Staatsanwaltschaft im Fall Ahrens, in dem ein Gericht als Mörder in Betracht kam, ging einen anderen Weg. Sie legte – unausgesprochenen – die Prämisse zugrunde, die Tatvorwürfe gegen Ahrens seien beweisbar gewesen, im Marinegerichtsverfahren auch bewiesen worden, und das Gericht habe diese Taten nach der bestehenden Rechtsordnung korrekt abgeurteilt. Diese Prämisse war jedoch aufgrund der Aktenlage gänzlich unstatthaft. Oder anders gesagt, mit mindestens dem gleichen Recht hätte man das Gegenteil annehmen dürfen. Hier hätte Oberstaatsanwalt Scholz konkret nachermitteln müssen, und zwar durch genaue Untersuchung der Umstände von Ahrens’ Festsetzung an Bord der Tannenfels und der Ereignisse unmittelbar davor. Es kann davon ausgegangen werden, dass damals von der ca. 45 Mann starken Schiffsbesatzung noch genügend Zeugen am Leben waren. Warum wurde nicht nach dem damaligen Kapitän Haase geforscht? Warum wurde Jahn nicht erneut befragt? Er war im Prozess Wenneker/ Allwörden offenkundig nur dazu befragt worden, wie der Tötungsbefehl  (Wennekers? Meisingers?) auf ihn gewirkt bzw. wie er ihn für sich gedeutet habe, nicht aber dazu, was auf der Tannenfels mit Ahrens wirklich passiert war. Jahn war gesund und erinnerungsfreudig und noch 1970 im aktiven Dienst als Kapitän auf großer Fahrt bei der „Hansa“. Und schließlich: Warum wurde in keiner Weise auf das Angebot weiterer Hinweise von Dunkel und Elisabeth Ahrens eingegangen? Warum wurde nach Gerichtsakten aus Bordeaux gesucht, nicht aber die Wiedergutmachungsakte Elisabeth Ahrens eingesehen, die wie damals üblich die erforderlichen Nachweise und Zeugenaussagen zum Tatbestand der politischen Verfolgung enthielt. Darin beschied der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Hildesheim als zuständige Entschädigungsbehörde am 14.9.1954 folgendes:

„Da der Verstorbene neben öffentlicher Aufforderung zu einem hochverräterischen Unternehmen auch wegen fortgesetzt begangener Zersetzung der Wehrkraft verurteilt worden ist, hatte die Entschädigungsbehörde zu prüfen, ob die Äußerungen des Verstorbenen ausschließlich in einer antinationalsozialistischen Überzeugung oder zum Teil bzw. ganz in anderen Beweggründen ihre Wurzel hatten. ...“ [Jedoch sei angesichts der im Entschädigungsverfahren gesichteten Zeugenaussagen, Aktenbelege und Briefe] „als erwiesen anzusehen, dass ausschließlich die antinationalsozialistische politische Überzeugung des Verstorbenen die Grundlage für sein Verhalten bildete.“[19]

Man kann es wohl kaum anders bewerten: Der Leitende Oberstaatsanwalt Scholz handelte kaum anders als viele seiner Kollegen in diesen Jahren, aber er handelte auf eine durch besonders verwerfliche Motive geprägten Weise – eitel, feige, verantwortungslos. Er wollte kein neues Verfahren im Hause haben, schon gar keines mit einer neuerlichen Niederlage. Das Wenneker-Urteil schmerzte nach, die Revision vor dem Bundesgerichtshof steuerte sogar auf einen Freispruch des ehemaligen Admirals zu.[20] Und, noch gewichtiger: Scholz selbst war vor 1945 Oberkriegsgerichtsrat der Wehrmacht bei der Kommandantur Königberg gewesen, einem Gerichtsort, der mit der Zahl der von ihm verantworteten Todesurteile prozentual gleich hinter dem Volksgerichtshof Freislers rangierte.[21] Hätte er den Fall Ahrens so behandelt, wie er es verdiente, hätte er auch gleich gegen sich selbst ermitteln können.

* * *

Wie auch immer – die von Heinrich Ahrens in seinem Abschiedsbrief formulierte Hoffnung auf „Gerechtigkeit und Wahrheit, die an den Tag kommen werden“, bleibt eine letztlich noch unerfüllte und darum erschütternde Forderung an die Lebenden. Was auch dabei herauskommen mag, es handelt sich im Fall Ahrens um ein Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands, das Erinnerung und weitere Aufklärung verlangt.

 

 

 Anmerkungen

 

[1]    die anderen. Widerstand und Verfolgung in Harburg und Wilhelmsburg 1933–1945, Haburg 2005.

[2]    StA Stade Rep. Stade 171 a Nr. 246.

[3]    StA Stade, Stade 171 a Nr. 246. Siehe hierzu auch die Berichterstattung in den Ausgaben des Harburger SPD-Organs Volksblatt v. 18.9.1931, 6.10.1931, 16.1.1932, 5.4.1932. Zur „Fliegenden Staffel“ vgl. Gotthardt, Christian: Die radikale Linke als Massenbewegung. Kommunisten in Harburg und Wilhelmsburg 1918-1933, Hamburg 2007, S. 152 ff. 

[4]    Allgemeines Reichsarchiv Brüssel, Dossier Ahrens A 94.785.

[5]    Diese Informationen entstammen Briefen und anderen persönlichen Unterlagen der Familie Ahrens, die ich einsehen durfte.

[6]    StAH 213-12 Nr. 0718/ Bd. I.

[7]    Spiegel v. 20.10.1965, 7.3.1966, 26.9.1966.

[8]    Siehe Anm. 5.

[9]      https://de.wikipedia.org/wiki/Tannenfels_(Schiff,_1938), 28.11.2016; Peter Müller: Seebeckwerft 1933–1945, in: http://seebeckwerft1933-1945.blogspot.de, 28.11.2016.

[10]  Siehe Anm. 5.

[11]  Kuhn arbeitete nach der Eroberung Frankreichs durch die Alliierten am deutschen Marinegericht beim Admiral Skagerak und fällte dort auch nach Kriegsende noch Urteile; Bundesarchiv RW 60/ 4242.

[12] Gotthardt, Die radikale Linke...

[13] Siehe den Beitrag Herbst der Rebellion? auf der Website www.harbuch.de.

[14] Ahrens ist allerdings nicht identisch mit dem Kölner Kommunisten Heinrich Ahrens, der später in Belgien tätig war; vgl. Herlemann, Beatrix: Die Emigration als Kampfposten, Königgstein 1982, S. 155; Desmet, Gertjan: Weil Belgien ein demokratisches Land ist. De belgische Staat versus de duitse communistische Emigratie 1933 – 1940, Gent 2009, S. 98. Zur Arbeit der kommunistisch-syndikalistischen deutschen Hafengruppe in Antwerpen sehr anschaulich http://www.gedenkbuch-wuppertal.de/de/person/lehmann-2, 3.1.2017. Zur ISH allgemein vgl. Eiber, Ludwig: Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Hansestadt Hamburg in den Jahren 1929 bis 1939, Frankfurt/ M 2000, sowie jüngst Weiss, Holger: The International of Seamen and Harbour Workers – A Radical Labour Union of the Waterfront or a Subversive World Wide Web? In: International Communism and Transnational Solidarity: Radical Networks, Mass Movements and Global Politics, 1919–1939, Leiden 2016. Zu Knüfken und der ITF: Knüfken, Hermann: Von Kiel bis Leningrad, Berlin 2008.

[15]  StA Stade Rep. Stade 171 a Nr. 246.

[16]  StAH 213-12 Nr. 0718/ Bd. I. 

[17]  Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 30.9.2016. 

[18]   http://www.ddghansa-shipsphotos.de/johannjahn100.htm, 28.11.2016.

[19]  Siehe Anm. 5. Die Wiedergutmachungsakte mit der ausführlichen Aussage des Zeugen Georg Wiechmann v. 5.3.1954 befindet sich im Staatsarchiv Hannover (NLA Hann. Nds 1110 W Acc. 31/ 99 Nr. 201349).

[20]  Spiegel v. 26.9.1966.

[21]  Spiegel v. 11.5.1992.

 

Bildquellen

(1)   Archiv Ahrens

(2)   Hamburger Nachrichten am Montag v. 8.8.1932

(3)   StA Stade, Stade 171 a Nr. 246; Archiv Gotthardt

(4)   Volksblatt v. 6.10.1931

(5)   StA Stade, Stade 171 a Nr. 246

(6)   http://www.korabli.eu/images/kreysera/germaniya/vspomogatelnye/mihel/

         izobrazheniya/full/tannenfels.jpg; 16.11.2016

(7)   http://www.ddghansa-shipsphotos.de/johannjahn100.htm

(8)   StAH 213-12 Nr. 0718/ Bd. I

 

 

Zurück